Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit erhalten

Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit erhalten

Dass der Souverän am 9. Februar 2020 über die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den Begriff der «sexuellen Orientierung» abstimmen kann, ist einem erfolgreichen Referendum zu verdanken, das die EDU zusammen mit verbündeten Kräften ergriffen hat. Die Unterschriftensammlung hat uns während drei Monaten stark gefordert. Umso mehr freut es mich, dass das Abstimmungskomitee nun so breit aufgestellt ist und wir auch sehr viel Unterstützung von liberaler Seite erfahren.

Referat von Hans Moser, Präsident EDU Schweiz, gehalten an der Medienkonferenz des Abstimmungskomitees «Nein zu diesem Zensurgesetz!» vom Montag, 11. November 2019

Ein Hauptmotiv für das Referendum waren von Anfang an Befürchtungen, dass die Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Gewerbefreiheit massiv eingeschränkt werden. Ein Gutachten der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA), das während der Referendumszeit erstellt wurde, bestätigte unsere Bedenken. Die von uns als Zensurgesetz bezeichnete Gesetzeserweiterung würde die Meinungsäusserungsfreiheit unnötig einschränken. «Dies wäre ein Rückschritt für die Toleranz- und Diskussionskultur der Schweiz», wurde veröffentlicht.

Das Zensurgesetz gibt vor, nur «Hassrede» unter Strafe zu stellen. Wo die Grenzen der Meinungsfreiheit genau enden sollen, ist dabei rechtlich kaum fassbar. Niemand kann heute genau abschätzen, inwieweit wissenschaftlich und weltanschaulich begründete Kritik an sexuellen Orientierungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen wird. Erfahrungen aus dem Ausland mit Diskriminierungs-Strafnormen zeigen, dass genau das zu befürchten ist. Sich mit Homo- und Bisexualität kritisch auseinanderzusetzen und das auch öffentlich zu äussern, muss jedoch ein legitimer Standpunkt bleiben dürfen, sofern zwischen Menschen an sich und der sexuellen Orientierung unterschieden wird.

In der Schweiz stehen in naher Zukunft politische Diskussionen an, welche zentrale Anliegen der LGBT-Gemeinde betreffen, die aber gesellschaftlich hochumstritten sind. Insbesondere ist an die «Ehe für alle», die auch das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare umfassen soll, sowie an den Zugang zur Samenspende für lesbische Paare zu denken.

Im Hinblick auf diese politischen Debatten würde die Erweiterung der Diskriminierungs-Strafnorm schwer wiegen. Die Gefahr, Gegner solcher Forderungen noch mehr zu etikettieren oder gar zu kriminalisieren, ist real. Ein strafrechtliches Diskriminierungsverbot würde den medial aufgebauten Eindruck, die Argumentation gegen die «Ehe für alle» sei per se diskriminierend, nämlich entscheidend verstärken. Das würde bewirken, dass sich viele Bürger und Politiker erst gar nicht an einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung zu diesen hochemotionalen Fragen beteiligen würden, weil sie nicht das inflationär gebrauchte «Homophobie-Etikett» angehängt bekommen möchten. Und wer sich noch zu äussern wagt, überlegt sich jeden Satz zwei Mal.

KMU-Betriebe und Unternehmer, die aus Gewissensgründen bestimmte Dienstleistungen für homo- und bisexuelle Paare nicht tätigen möchten – aber auch Pastoren, Lehrer und Pfarrer stehen im Fokus und könnten mit dem Zensurgesetz ins Visier genommen werden. Die Gewerbefreiheit, die voraussetzt, dass in der Wirtschaft alle Akteure selbst bestimmen dürfen, mit wem sie Geschäfte machen wollen und mit wem nicht, ist ein hohes Gut, das wir nicht auf dem Altar des Zeitgeists opfern dürfen. Deshalb braucht es am 9. Februar 2020 ein klares Nein zu diesem Zensurgesetz.

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